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Wenig Mut beim Versorgungsstrukturgesetz:
19.10.2011
Onkologen nehmen Stellung zur Diskussion im Bundestag
Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e.V. äußert sich zu dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) in der Fassung vom 5. September 2011. Der Bereich der Hämatologie und Onkologie ist in diesem Entwurf vorrangig durch die geplanten Regelungen zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung betroffen.
„Leider ist der Gesetzesentwurf nicht der erhoffte große Wurf für die Onkologie“, sagt Dr. Friedrich Overkamp, Vorsitzender der DGHO. „Die vorgesehene ambulante spezialärztliche Versorgung ist vielleicht ein erster Schritt. Der Mut, die Grenzen zwischen den Sektoren der ambulanten und stationären Versorgung wirklich zu überwinden, fehlte der Bundesregierung leider“, so Overkamp weiter. Die Entwicklungen in der immer komplexer werdenden Hämatologie und Onkologie, der immer größere Bedarf an Interdisziplinarität, der wachsende Druck, für ärztlichen Nachwuchs zu sorgen und nicht zuletzt ökonomische Aspekte, all dies wären gute Argumente dafür, die bisherigen Strukturen aufzulösen und einen wirklich neuen Sektor für die Versorgung schwerstkranker Patientinnen und Patienten, zum Beispiel in der Hämatologie und Onkologie, zu schaffen.
Dennoch hofft der Vorstand der DGHO, dass Patientinnen und Patienten zukünftig innerhalb eines durch verbindliche Kooperationsvereinbarungen geschaffenen Netzwerks der Leistungserbringer von den interdisziplinären Behandlungen profitieren können. „Hier ist der Gesetzgeber nun gefragt, den Gesetzesentwurf an dieser Stelle klar zu präzisieren“, betont Prof. Gerhard Ehninger, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO.
Die Neufassung des § 116 b SGB V sieht die Einführung der ambulanten spezialärztlichen Versorgung bei bestimmten seltenen Erkrankungen oder solchen mit besonderem Krankheitsverlauf vor. „Die Gefahr besteht, dass bei zu engen Definitionen, was ein besonderer Krankheitsverlauf ist, die Patienten ständig zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen („klassisch“ vs. § 116 b SGB V) hin und her wechseln müssen“, gibt Ehninger zu bedenken. Die DGHO regt daher an, bösartige Erkrankungen der Blutbildung und des Lymphsystems (Leukämien, Myelodysplastische Syndrome, Lymphome und Plasmozytome) sowie die Behandlung nach Stammzelltransplantationen in die ambulante spezialärztliche Versorgung aufzunehmen und die Integration weiterer komplexer hämatologischer Erkrankungen bereits im Gesetzgebungsverfahren zu prüfen.
Die DGHO-Stellungnahme zum Entwurf des GKV-VStG ist abrufbar unter: www.dgho.de
DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e.V.
Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e.V. besteht seit über 70 Jahren und hat heute mehr als 2.700 Mitglieder, die in der Erforschung und Behandlung hämatologischer und onkologischer Erkrankungen tätig sind. Mit der Ausarbeitung von Aus-, Fort- und Weiterbildungscurricula, der Erstellung von Behandlungsleitlinien und Behandlungsempfehlungen sowie mit der Durchführung von Fachtagungen und Fortbildungsseminaren fördert die Fachgesellschaft die hochwertige Versorgung von Patienten mit hämatologischen und onkologischen Erkrankungen.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e.V.


